Die Anträge für den Bundes-Zuschuss können ab dem 30. März 2020 bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden. Das Sofort-Darlehen des Landes kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Hausbank beantragt werden.
Die Soforthilfen von Bund und Land sehen Folgendes vor:
- Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte:
bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm und bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf. Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro.
- Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigte:
bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm und bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf. Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro.
- Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigte:
Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich eines Landes-Zuschusses über 30 Prozent der Darlehenssumme. Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro.
Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 zins- und tilgungsfrei.
Bereits heute können Sie sich vorbereiten: Das Wirtschaftsministerium hat Vorabinfos veröffentlicht:
Vorabinformationen für die Beantragung der Soforthilfe ab dem 30.3.2020 (auf der Corona-Seite des Wirtschaftsministeriums RLP)
(FEHR)
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